Zurzeit sind keine freien Gärten verfügbar !!!
Wen spreche ich an?
Diese Fragen kenne ich noch aus der Zeit als wir uns für einen Kleingarten entschieden haben.
Ich will hier keinem gleich die Motivation nehmen aber wenn die Würfel, bzw. die Entscheidung gefallen ist, solltet ihr euch schon darüber im Klaren sein, dass so ein Garten nicht nur Liegestuhl und Grillen bedeutet. Allerdings liegt es auch an jedem selbst wie aufwändig und pflegebedürftig der Garten angelegt wird.
Auswahl der Kolonie!
Nun geht es aber auch erst richtig los. Die Nutzung eines Kleingartens hängt wirklich viel davon ab, wie weit der Weg von zu Haus bis zum Garten ist. Je kürzer der Weg, je eher fährt man auch „nur mal kurz“ hin. Und das erhöht den Nutz- und Erholungseffekt enorm.
Auf der Internetseite der Stadt Hannover könnt ihr viele Informationen zu den Kleingärten erhalten. Gebt einfach im Suchfeld den Begriff "Kleingarten" ein und dann findet ihr alles. Schön ist vor allem, dass dort ein Stadtplan ist, auf dem alle Gartenkolonien verzeichnet sind. Da kann man schon mal die Vereine aussuchen, die schön nah sind.
Übersichtskarte:
https://www.hannover-gis.de/GIS/?thema=6
Auswahl des Gartens!
Bei einem Spaziergang durch die Gartenkolonie kann man sich vorab einen Eindruck der Anlage verschaffen und findet an freien Gärten eventuell einen Aushang mit Kontaktdaten. Nicht nur der Garten, auch die Nachbarn sollten passen. Bei den im Durchschnitt 350 qm großen Gärten ist man nie besonders weit vom Nachbarn weg. Wenn ihr den besagten Spaziergang auf das Wochenende legt, werdet ihr auch den Nachbarn meist antreffen. Bei einem Gespräch mit ein paar allgemeinen Fragen zu dem freien Garten, merkt ihr sofort ob hier eine Familie mit Kinder passt, oder eher was ruhiges.
Besichtigung des Gartens!
Einen Besichtigungstermin vereinbart man meist mit dem alten Pächter. Wenn der alte Pächter verzogen ist, hat der Verein einen Schlüssel. Bei der Besichtigung vor Ort können alle Fragen zu Garten und Laube am besten geklärt werden. Wichtig ist auch ob ein Trinkwasser- und Stromanschluss vorhanden ist, das erleichtert vieles. Und ob es eine Pumpenbohrung oder einen Brunnen gibt, es spart auf jeden Fall Geld, wenn man nicht mit Trinkwasser gießen muss.
Was kostet ein Garten!
Den Preis für Laube und Garteninhalt kann der scheidende Pächter nicht willkürlich festlegen.
Damit die Gärten für Familien erschwinglich bleiben, ist die Wertermittlung in den Schätzrichtlinien festgeschrieben. Diese Richtlinien könnte sich Interessierte auch hier herunterladen.
Bewertungrichtlinie:
/wp-content/uploads/go-x/u/b15ce3a8-213a-4576-aa5c-afb8fc662a76/Bewertungsrichtlinie.pdf
Ein unabhängiger Schätzer begutachtet den Garten und legt den Wert fest. Mehr als diesen festgestellten Betrag darf der alte Pächter nicht verlangen. Weniger darf er aber Verlangen und mit dem neuen Pächter einen geringeren Kaufpreis für den Garteninhalt aushandeln.
Anbauten oder Pflanzungen, die nicht der Gartenordnung entsprechen, sind wertmindernd und in dem Schätzprotokoll als Auflagen vermerkt. Wenn der alte Pächter die Auflagen erfüllt, kann er dadurch den Wert erhöhen, sollten die Auflagen bei Neuverpachtung nicht erfüllt sein, werden die neuen Pächter damit beauftragt und müssen somit auch den geringeren Preis zahlen.
In der Schätzung sind nicht die Anschlusskosten für Strom- und Wassernetz aufgeführt.
In unserer Kolonie sind 1270 Euro Kaution plus 100 Euro Reparaturrücklage festgelegt. Diese Summe kommt zu dem Kaufpreis noch dazu. Die Zahlung des ausgehandelten Gartenpreises und für die Anschlusskosten gehen an den Verein und der Verein zahlt den alten Pächter aus. Der alte Pächter darf hierfür nicht direkt von euch Geld verlangen. Die Regelung ist wichtig, weil der alte Pächter ja noch Energiekosten hat, die der Verein dann bei der Auszahlung gleich einbehält und damit nicht irgendwelche Phantasiesummen vom alten Pächter als Verhandlungsbasis benannt werden. So hat der Verein die Möglichkeit zu verhindern dass hier einer von beiden betrogen wird.
Die Übernahme und der ausgehandelte Preis von Gartengeräten und Mobiliar ist allerdings ausschließlich eine Sache zwischen dem altem und neuem Pächter.
Der im ersten Moment recht hoch erscheinende Betrag für die Strom und Wasserversorgung sollte allerdings keinen abschrecken. Ich kann allen Interessenten nur raten sich einmal zu informieren was zum Beispiel ein Platz auf einem Campingplatz kostet. Da ist man bei uns Kleingärtnern wirklich noch mit sehr wenig Geld dabei. Denn die jährlichen Folgekosten (Pacht etc.) sind bezahlbar. Mit Wasser- und Stromverbrauch sollten hier 400,- bis 450,- Euro eingeplant werden.
Garten pachten!
Wenn Ihr euch entschieden habt, kommt der Verein ins Spiel. Ihr müsst eine Beitrittserklärung zum Gartenverein ausfüllen. Das entsprechende Formular unseres Vereins ist hier auch zum anschauen hinterlegt.
Beitrittserklärung:
/wp-content/uploads/go-x/u/ced393d4-306d-4bf6-8037-98bb95b6d124/beitrittserklaerung.pdf
Der Verein erstellt die Abrechnung für den alten und den neuen Pächter und erstellt den Pachtvertrag. Da, wie in allen anderen Vereinen auch, das alles von Ehrenamtlichen erledigt wird, kann es eine Zeit dauern bis alle Formalien erledigt sind.
Dann vereinbart der Vorstand einen Termin mit euch zur Unterzeichnung des Pachtvertrages.
Dann müsst ihr noch den Erhalt der Gartenordnung bestätigen. Darin sind die Ruhezeiten und Vorschriften der Gartenkolonie geregelt. Die Gartenordnung könnt ihr hier in deutsch, türkisch und russisch herunterladen:
Gartenordnung:
/wp-content/uploads/go-x/u/03dc4dd6-59a9-4105-814e-8db01bf3bc2f/Gartenordnung.pdf
Mit der Unterzeichnung des Pachtvertrages erkennt ihr die vorgelegte Abrechnung an und mit der Aushändigung aller Unterlagen und des Schlüssels an euch habt ihr es geschafft:
ENDLICH KLEINGÄRTNER!
Ich hoffe der Artikel hat bei der Entscheidung zu einem Kleingarten etwas weitergeholfen.
Euer Vorstand
Bundeskleingartengesetz
Das Bundeskleingartengesetz, kurz BKleingG, ist ein deutsches Gesetz betreffend der Kleingärten. Es bildet Definitionen, regelt unter anderem durch den Begriff der Kleingärtnerischen Nutzung die Zweckbestimmung und nennt die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit.
/wp-content/uploads/go-x/u/f67a6c39-7ab4-46f7-9b8a-22fbe26f3ee0/Bundes_Kleingartengesetz.pdf
Baurichtlinien
Die Baurichtlinie für die Errichtung von baulichen Anlagen in Kleingartenanlagen der Landeshauptstadt Hannover, herausgegeben vom Bezirksverband der Kleingärtner Hannover e.V. und dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover.
Bewertungsrichtlinie
Richtlinien zur Ermittlung einer angemessenen Entschädigung beim Pächterwechsel in Kleingärten (Bewertungsrichtlinien), herausgegeben vom Grünflächenamt der Landeshauptstadt Hannover.
Gartenordnung
Gartenordnung Hannover, Beschluss vom 06.03.2004 ( Anlage zum Unterpachtvertrag ), herausgegeben vom Bezirksverband der Kleingärtner Hannover e.V. und dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover.
/wp-content/uploads/go-x/u/03dc4dd6-59a9-4105-814e-8db01bf3bc2f/Gartenordnung.pdf
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